Wie funktioniert ein Corona-Test? Wann ist es notwendig sich testen zu lassen?
Die wichtigsten, offiziellen Informationen rund um den Corona-Test hier im Überblick.
Quelle ist das Bundesgesundheitsministerium höchstpersönlich.
Wann lasse ich mich testen?
Beim Testen ist ein zielgerichtetes Vorgehen wichtig. Testen ohne Anlass führt zu einem falschen Sicherheitsgefühl. Denn auch ein negativer Coronatest ist nur eine Momentaufnahme und entbindet nicht von Hygiene- und Schutzmaßnahmen (Stichwort AHA+L-Formel). Testen ohne einen begründeten Verdacht erhöht außerdem das Risiko falsch-positiver Ergebnisse und belastet die vorhandene Testkapazität. Daher wollen wir verstärkt, aber auch gezielt, testen.
Anpassung der nationalen Teststrategie für die Herbst- und Wintersaison 2020/2021:
Personen mit leichten Erkältungssymptomen, die keiner Risikogruppe angehören oder keinen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten, werden zunächst nicht getestet.
Diese Entscheidung trifft der behandelnde bzw. kontaktierte Arzt. Diese Personen sollten sich zu Hause selbst absondern, um möglichst wenig Kontakte zu haben.
Diese Selbstisolierung sollte nach einer Empfehlung des RKI fünf Tage plus zwei Tage ohne Symptome betragen. Betroffene sollten mit ihren Arbeitgebern klären, ob in dieser Zeit Homeoffice möglich ist. Gegebenenfalls sollten sie mit ihrem Arzt über eine Krankschreibung sprechen.
Bei schweren Erkältungssymptomen oder anderen typischen Symptomen für COVID-19 (z. B. Geruchsverlust): telefonisch bei der Hausärztin bzw. dem Hausarzt oder unter der Nummer 116 117 oder beim Gesundheitsamt melden.
Wer hat Anspruch auf einen Test?
1. Die nationale Teststrategie sieht vor, welche Personengruppen getestet werden sollten und einen Anspruch auf einen Test haben.
Weitere Informationen zur nationalen Teststrategie: Die nationale Teststrategie | zusammengegencorona.de (Stand: 21.12.2020)
2. Ob ein Test nach diesen Kriterien durchgeführt wird, entscheiden die Ärztinnen und Ärzte vor Ort.
3. In Deutschland werden die folgenden Personengruppen auf Kosten der
GKV getestet:
Personen mit COVID-19-typischen Symptomen.
Bei Personen ohne Symptome, die engen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten.
Personen in Gemeinschaftseinrichtungen und –unterkünften (z.B. Schulen, Kitas, Geflüchtetenunterkünfte, Notunterkünfte, Justizvollzugsanstalten), wenn in der Einrichtung eine mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Person festgestellt wurde.
Patienten, Bewohner und das Personal in Pflegeeinrichtung oder im Krankenhaus, wenn es zu einem Ausbruch des Virus in der Einrichtung kam. Dies gilt beispielsweise auch für Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, der Rehabilitation, ambulante Operationen oder ambulante Dialyse sowie für Arzt- und Zahnpraxen und weitere Praxen humanmedizinischer Heilberufe, Tageskliniken und den Rettungsdienst.
Patienten oder Bertreute vor Aufnahme oder Wiederaufnahme: vor allem in medizinischen Einrichtungen der stationären und ambulanten Versorgung (ohne Praxen der human-, zahnärztlichen oder sonstigen humanmedizinischen Heilberufe), in (teil)stationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter und pflegebedürftiger Menschen, von ambulanten Pflegediensten und Diensten der Eingliederungshilfe und in Tageskliniken.
Was gibt es vor einem Corona Test zu beachten?
1. Vor dem Test kann Essen und Trinken zu sich genommen werden.
2. Die AHALA - Regel sollte permanent beachtet werden.
Behandlungsablauf
1. Behandelnde Hausärzt*innen oder Gesundheitsamt entscheiden, ob ein Test notwendig ist.
2. Bei einem positiven Testergebnis:
Milde Verläufe: Keine Behandlung notwendig - viele Infizierte haben auch gar keine Symptome.
Schwere Verläufe: Im Zentrum der Behandlung stehen unterstützende Maßnahmen wie z.B. Sauerstoffgabe, kreislaufunterstützende Medikamente und gegebenenfalls Antibiotikagabe zur Behandlung von bakteriellen Alternativ- oder Begleitinfektionen, sowie die Behandlung von relevanten Grunderkrankungen.
3. Zunächst muss bei den Betroffenen ein Abstrich gemacht werden. Die Viren vermehren sich in den Schleimhäuten im Nasen-/Rachenraum. Daher wird mit einem speziellen Tupfer an der Rachenhinterwand abgestrichen. Bei schwereren Verläufen kann auch Sekret aus den tiefen Atemwegen entnommen werden.
Dauer bis zum Testergebnis
1. Das Testverfahren mittels PCR nimmt derzeit etwa vier bis fünf Stunden in Anspruch. Hinzu kommt die Transportzeit ins Labor, die Vorbereitungszeit im Labor und gegebenenfalls eine Wartezeit wegen hohen Probeaufkommens. In den meisten Fällen liegt ein Ergebnis innerhalb von 24-72 Stunden vor.
2. Antigen-Schnelltests zeigen innerhalb weniger Minuten ein Ergebnis an.
Quarantäne Regeln
Wenn Sie einen Test gemacht haben, weil Sie zum Beispiel Krankheitszeichen einer Corona-Infektion haben oder Kontakt zu einem positiv getesteten Menschen hatten, sollten Sie zuhause bleiben und Kontakte zu anderen Menschen vermeiden, bis das Testergebnis eintrifft.
Besonderheit Wiedereinreise
1. Für Einreisende aus Risikogebieten gilt eine Pflicht für eine 10-tägige häusliche Quarantäne.
2. Einreisende müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis darüber bei Einreise mit sich führen.
3. Nach frühestens fünf Tagen Quarantäne können sich die Einreisenden auf Corona testen lassen. Ein negatives Ergebnis beendet die Quarantäne.
4. Da die Länder die Muster-Quarantäneverordnung in eigener Zuständigkeit umsetzen, informieren Sie sich bitte über die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes, in das Sie einreisen.
5. Ab 11. Januar 2021 gilt zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise aus einem Risikogebiet (Zwei-Test-Strategie). Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden.
6. Der Bund wird gesonderte Regeln insbesondere zur Testpflicht vor Einreise für besondere Risikogebiete erlassen, von denen aufgrund von der Verbreitung von Mutationen des Virus oder besonders hoher Inzidenzen ein besonderes Eintragsrisiko besteht.
7. In den folgenden Fällen müssen Sie keine Digitale Einreiseanmeldung ausfüllen:
wenn Sie lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten,
wenn Sie nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen,
wenn Sie sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen oder
wenn Sie beruflich bedingt in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, um grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug zu transportieren.
Wo kann ich mich testen lassen?
1. Wenn Sie den Verdacht haben, mit dem Corona-Virus infiziert zu sein, rufen Sie bitte zuerst Ihren Haus- oder Kinderarzt an. Er wird Ihnen mitteilen, ob ein Test in Frage kommt und wo Sie ihn durchführen können.
2. Nachfolgend erfahren Sie, wo sich in Ihrer Region Standorte für Testungen befinden. Mancherorts können Sie online einen Termin für einen Test buchen.
Einige Bundesländer bieten nur den eTerminservice (der 116117.de) an
Sachsen: Standort-Übersicht
3. weitere Infos zu dem jeweiligen Bundesland finden sie auf der jeweiligen Länderwebsite:
Corona-Regeln in den Bundesländern|bundesregierung.de (Stand: 19.12.2020)
Quellenangabe:
1. Die nationale Teststrategie | zusammengegencorona.de (Stand: 10.01.2021)
2. Die nationale Teststrategie | bundesgesundheitsministerium.de (Stand: 10.01.2021)